Fahreignung bei gelegentlichen Cannabiskonsum

Hauptkategorie: Aktuelles Verkehrsrecht

Cannabis ist das meistkonsumierte illegale Rauschmittel in Deutschland. Und kommt auch unter Inhabern einer Fahrerlaubnis vor.

Cannabis ist das meistkonsumierte illegale Rauschmittel in Deutschland. Und kommt auch unter Inhabern einer Fahrerlaubnis vor.
Wer unter dem Einfluß von Cannabis ein Fahrzeug führt, erhält eine Geldbuße von 500,00 bis 1.500,00 € und zusätzlich ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten.
Auch bei einem erstmaligen Verstoß war es denkbar, daß die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzog. Argument für den Entzug war, daß in dem Konsum von Cannabis sich die Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz zeigen würde.
Das Bundesverwaltungsgericht ( BVerwG ) wandelte diese Ansicht jetzt ab.
Demnach ist nunmehr nicht schon nach der ersten Fahrt unter Cannabiseinfluß von einer Ungeeignetheit auszugehen. Diese Schlußfolgerung ist rechtlich so nicht mehr zulässig.
Die Fahrerlaubnisbehörde muß nun zunächst über die Anordnung einer MPU entscheiden. Wenn diese Begutachtung positiv verläuft, bleibt es bei der Fahrerlaubnis. Trotz des Konsums von Cannabis.
BVerwG - 3 C 2/18

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