Widerruf eines Testaments durch Durchstreichen

Widerruf eines Testaments durch Durchstreichen

Widerruf eines Testaments durch Durchstreichen

 

Das Oberlandesgericht München hatte die Frage zu entscheiden, ob Durchstreichungen in einem Testament zu dessen Widerruf führen.

Die Erblasserin fertigte ein eigenhändiges Testament. In dem sie den Bruder enterbte und den Lebensgefährten als Alleinerben einsetzte.
In dem Testament gab es Durchstreichungen.
Der Lebensgefährte beantragte, ihn im Erbschein als Alleinerben zu benennen.

Vom OLG München wurde zunächst entschieden, daß wenn ausgeschlossen werden kann, daß Dritte Änderungen an dem Testament vornahmen, davon auszugehen sei, daß die Erblasserin die Streichungen selber vornahm.
Bei großflächigen Durchstreichungen ist dann von einer Widerrufsansicht auszugehen.
Aufgrund der vom Gericht angenommenen Widerrufsabsicht wurde der Lebensgefährte nicht der Alleinerbe.
OLG München vom 13.10.2023; 33 Wx 73/23


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