Erbschaftssteueroptimierung durch Ausschlagung
Erbschaftssteueroptimierung durch Ausschlagung
Die Erbschaftssteuer ist eine der Steuern, die in der Bundesrepublik Deutschland am Stärksten steigt. 2012 betrug der Ertrag aus dieser Steuer noch 4,3 Mrd. Euro; 2024 hingegen bereits mehr als 12 Mrd. Euro. Ein guter Grund, sich über eine mögliche Steueroptimierung für anstehende Erbgänge Gedanken zu machen.
Simpel und zugleich doch recht unbekannt ist das Instrument, welches Verheirateten und Lebenspartnern zur Verfügung steht. Die Geltendmachung des Zugewinns im Todesfall.
Beendet werden kann eine Ehe durch Scheidung oder Tod. Sofern kein besonderer Güterstand zwischen den Ehegatten oder Lebenspartnern vereinbart wurde kann dann der Zugewinnausgleich geltend gemacht werden. Was im Todesfall aus steuerrechtlichen Gründen bereits bei mittleren Vermögen sinnvoll sein kann.
Denn gemäß § 5 ErbStG ist der Zugewinn steuerfrei.
Bei Erbschaften hingegen besteht nur ein Freibetrag. Gemäß § 16 Absatz 1 Nr. 1 ErbStG beträgt dieser bei Ehegatten 500.000,00 €. Eine derartige Begrenzung des steuerfreien Erwerbs gibt es beim Geltendmachen des Zugewinns nicht.