Verkennung eines Notfalls bei Hausnotruf

Die meisten Menschen möchten gerne bis zum Lebensende in den eigenen vier Wänden wohnen. Wenn es gesundheitliche Probleme gibt, kann man einen Vertrag für einen Hausnotruf abschließen.

Die meisten Menschen möchten gerne bis zum Lebensende in den eigenen vier Wänden wohnen. Wenn es gesundheitliche Probleme gibt, kann man einen Vertrag für einen Hausnotruf abschließen. Dabei wird dann ein Gerät bei sich getragen, mit dem man Hilfe herbei rufen kann. Zumeist muß dafür einfach ein Knopf gedrückt.
Der Bundesgerichtshof ( BGH ) entschied nun einen Fall, bei dem in der Notrufzentrale der medizinische Notfall verkannt wurde.
Der den Notruf entgegennehmende Mitarbeiter vernahm minutenlang lediglich ein Stöhnen. Daraufhin veranlaßte dieser, daß ein Sicherheitsdienst sich in die Wohnung begab. Die Angestellten des Sicherheitsdienstes setzten den im Prozeßverlauf verstorbenen Kläger auf eine Couch. Sie verließen die Wohnung, ohne einen Arzt zu rufen.
Der am nächsten Tag eintreffende Pflegedienst veranlaßte die Einlieferung in eine Klinik.
Die ersten beiden Instanzen wiesen die Klage ab.
Der BGH jedoch sah in den vom Hausnotruf vorgenommenen Maßnahmen eine grobe Vernachlässigung der Vertragspflichten. Es hätte medizinisches Fachpersonal in die Wohnung geschickt werden müssen.
Diese Rechtsansicht führte zu einer Beweiserleichterung auf Seiten des Klägers. Damit ist es für die Erben nun leichter Schmerzensgeld und Schadensersatz zu bekommen.

BGH III ZR 92/16


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