MPU bei 1,1 Promille ?

Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an. Dafür gibt es eine normative Regelung.

Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an. Dafür gibt es eine normative Regelung.
Gemäß Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ( BVerwG DAR 2017, 533 und DAR 2021, 527) kann eine MPU auch schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille angeordnet werden. Und zwar dann, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen fehlen. Was auf eine Alkoholgewöhnung schließen ließe.

Fahrten unter Alkoholeinfluß können eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen.
Bis 1,09 Promille sind als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt werden ( so OLG Hamm BeckRS 2022, 14743 ).
Unter 1,1 Promille sollte der Täter also möglichst sicher wirken.
Ab 1,1 Promille kann es jedoch erheblich schaden, wenn der Betroffene bei der Blutentnahme weniger alkoholisiert wirkt. Denn anstatt eines einmonatigen Fahrverbots droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Sperrfrist und eine MPU.

Ob dieser Unterschied bei 0,01 Promille sachgerecht ist, mag bezweifelt werden.


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