Schäden am PKW durch herabfallende Äste

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte sich mit dem Fall zu beschäftigen, daß von einem Baum ein Ast auf einen PKW fiel. Und damit einen erheblichen Schaden am PKW verursachte. 

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte sich mit dem Fall zu beschäftigen, daß von einem Baum ein Ast auf einen PKW fiel. Und damit einen erheblichen Schaden am PKW verursachte.
Der Baum hatte eine Pilzerkrankung. Und deswegen waren Äste an dem Baum morsch. Ein solch abgestorbener Ast war auf den PKW gefallen.
Nach Ansicht der Richter müssen Straßenbäume ein bis zwei Mal pro Jahr untersucht werden. Darauf, ob die Bäume noch standfest sind. Und ob die Bäume evtl. erkrankt sind.
Sollte bei einer dieser Kontrolle eine schadhafte Stelle am Baum auffallen, ist diese zu beseitigen. Gegebenenfalls ist der gesamte Baum zu fällen.
Unterbleibt die regelmäßige Kontrolle oder die Beseitigung der Gefahrenquelle ist der Eigentümer des Grundstücks auf dem der Baum steht, für Schäden in Haftung zu nehmen. Wenn dann also ein Ast auf ein Auto fällt, ist dem am PKW entstehende Schaden zu ersetzen. Der Eigentümer des PKW kann Schadensersatz verlangen.
OLG Brandenburg NJW-RR 2019, 343 ff.


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