Aktuelles

Schockschaden – Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes

Schockschaden – Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes

MPU bei 1,1 Promille ?

Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an. Dafür gibt es eine normative Regelung.

Vorteile der Errichtung eines Testaments durch Übergabe einer Schrift

Eines ist gewiss: das wir irgendwann einmal von dieser Welt gehen werden. Möglicherweise sind dann im Zeitpunkt des Versterbens noch materielle Dinge vorhanden.

Geschwindigkeitsmessung durch Leivtec XV3

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Schadensersatz bei Angriff auf Polizisten

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Nutzungsausfallzeit und Vollkaskoversicherung

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Mietminderung wegen Lärm und Erschütterungen von benachbarter Baustelle

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Fahreignung bei gelegentlichen Cannabiskonsum

Cannabis ist das meistkonsumierte illegale Rauschmittel in Deutschland. Und kommt auch unter Inhabern einer Fahrerlaubnis vor.

 

Kontakt

Volker Michallik
Egbersstr. 13
49134 Wallenhorst

Tel.: 05407 / 81 61 61
Fax: 05407 / 81 61 62

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